Konjunkturpaket II:

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Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen weiter steigen!

Der Familienbund der Katholiken hat als Konsequenz aus dem geplanten Konjunkturpaket II eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes gefordert.

„Die im Konjunkturpaket II geplante Regelsatzerhöhung für 6 bis 13 jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern wirkt sich auf das steuerliche Existenzminimum aus. Die Erhöhung führt aus verfassungsrechtlichen Gründen automatisch dazu, dass der seit 1.1.2009 geltende steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 192 Euro im Jahr steigen muss. In der Folge muss auch das Kindergeld um weitere 5 Euro pro Kind im Monat angehoben werden“, erklärte die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, heute in Berlin.

Im Konjunkturpaket II der Bundesregierung ist eine Erhöhung des Eckregelsatzes aus dem Sozialhilferecht für 6 bis 13 jährige Kinder von bislang 60 auf dann 70 Prozent des Bedarfes eines Erwachsenen vorgesehen. Dadurch steigt der durchschnittliche Regelsatz für ein Kind um 16 Euro im Monat bzw. um 192 Euro im Jahr. Dies entspricht bezogen auf den aktuellen Kinderfreibetrag von 6.024 Euro im Jahr einer Steigerung von 3,19 Prozent. Um Familien im mittleren und unteren Einkommensbereich nicht zu benachteiligen, muss das Kindergeld im gleichen Verhältnis steigen. Für die seit 1.1.2009 geltende Kindergeldregelung bedeutet das eine erneute Anhebung um mindestens 5 Euro im Monat pro Kind.

Elisabeth Bußmann forderte die Bundesregierung auf, die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes so schnell wie möglich zu verabschieden. „Wer Familien wirklich entlasten will, muss den Kinderfreibetrag und das Kindergeld dauerhaft und deutlich erhöhen“, erklärte sie.  „Familien haben ein Recht auf einen nachhaltigen steuerlichen Ausgleich der gesamten Unterhaltskosten für ihre Kinder.“

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